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Verordnungen

Abnahme und Abnahmeverzug

Holt der Käufer die gekaufte Ware nicht fristgemäß ab oder ist er zum vereinbarten Liefertermin nicht zu erreichen, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer eine Nachfrist zu setzen, innerhalb der die Ware abzunehmen ist. Wenn der Käufer nach Ablauf der Frist die Ware nicht abgeholt hat oder einen neuen Liefertermin vereinbart hat, hat der Verkäufer das Recht, anderweitig über die gekaufte Ware zu verfügen. Die Rechte des Verkäufers, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben davon allerdings unberührt. Der Verkäufer kann 20 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer als Schadensersatz fordern, es sei denn, es ist nachweislich ein geringerer Schaden entstanden. Falls ein höherer Schaden entstanden ist, bleibt die Geltendmachung einer höheren Summe ausdrücklich vorbehalten.
 

Mängelansprüche

Der Käufer kann bei bestehenden Mängeln am gekauften Gerät zunächst nur die Mängelbeseitigung oder aber die Lieferung eines gleichen Gerätes ohne Mängel verlangen. Liefert der Händler im Sinne der Nacherfüllung ein Gerät ohne Mängel, ist der Kunde verpflichtet, das mit Mängeln behaftete Gerät wieder herauszugeben. Der Verkäufer hat Anspruch auf Wertersatz für den gezogenen Nutzen des Käufers. Für die Wertermittlung der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige Wertminderung im Vergleich zur tatsächlichen Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Nutzungsdauer an. Erst wenn die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei Anmeldung der Mängelansprüche ist der Kunde verpflichtet, den Kaufbeleg beziehungsweise die Rechnung vorzulegen. Bei einem Vertragsrücktritt sind Käufer und Verkäufer verpflichtet, sich voneinander empfangene Leistungen gegenseitig zurück zu gewähren. Der Kunde hat für gezogene Nutzungen Wertersatz zu leisten.
 

Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Bis zur vollständigen Bezahlung der Geräte ist der Käufer nicht berechtigt, diese weiter zu verkaufen, zu vermieten oder zu verschenken. Der Kunde darf die Geräte auch keinem Dritten zur Reparatur überlassen. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind ausdrücklich untersagt. Der Kunde ist für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes berechtigt, die Geräte zu nutzen, solange er seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt und sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Verkäufer nach einer angemessenen Frist berechtigt, das Gerät vom Kunden heraus zu verlangen und nach erneuter Fristsetzung unter Verrechnung auf seine Forderung weiter zu verkaufen. Bei Zugriffen durch Dritte, insbesondere bei einer Pfändung, ist der Kunde verpflichtet, umgehend den Verkäufer darüber zu informieren. Im Übrigen ist der Dritte auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Sofern die Kosten für die Wiederbeschaffung des Gerätes nicht von einem Dritten eingezogen werden können, trägt der Kunde sämtliche Kosten für die Wiederbeschaffung des Gerätes. Außerdem hat der Käufer während des Eigentumsvorbehaltes sämtliche Wartungs- und Reparaturarbeiten am Gerät unverzüglich ausführen zu lassen.
 

Haftungsausschlüsse

Mängel, die der Kunde durch Beschädigung, unsachgemäßen Anschluss des Gerätes, falsche Bedienung oder unsachgemäße Eingriffe verursacht hat, sind von der Haftung ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Beschädigungen durch höhere Gewalt, wie Blitzschlag, Verschleiß oder Überbeanspruchung sowie Schäden, die der Käufer nicht unverzüglich, aber spätestens binnen zwei Wochen gemeldet hat. Ebenfalls ausgeschlossen sind Mängel, die durch schlechten Empfang, mangelhafte Antennen, verschmutzte Magnetköpfe oder falsche Behandlung der Abtastnadeln bei einem Plattenspieler entstanden sind. Außerdem wird keine Haftung für das Gerät übernommen, wenn der Käufer Batterien falsch eingelegt hat oder für das Gerät ungeeignete Batterien benutzt hat. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er oder sein Erfüllungsgehilfe fahrlässig herbeigeführt haben. Davon ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die zu Körperverletzungen oder zum Tod führen und damit grob fahrlässig verursacht worden sind. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden, die durch die Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten entstanden sind.
 

Preise und Zahlungsbedingungen

Im vereinbarten Endpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Die Rechnungsbeträge sind nach Rechnungserteilung in einer Summe zu zahlen, es sei denn, es wurden ausdrücklich Teilzahlungen vereinbart. Wechsel werden nur zahlungshalber und nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen. Der Käufer kommt auch ohne eine schriftliche Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit der Rechnung Zahlung leistet. Falls unsicher bleibt, ob und wann dem Käufer die Rechnung zugestellt wurde, gilt als Rechnungsdatum der Tag, an dem der Kunde die Geräte in Empfang genommen hat.

Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche ist bei Verträgen zwischen Unternehmern ausschließlich der Firmensitz des Verkäufers. Das gilt auch für Wechsel- und Scheckforderungen. Der zwischen Unternehmern vereinbarte Gerichtsstand gilt auch, wenn der Käufer nach Vertragsabschluss ins Ausland verzogen ist, oder aber sein Wohnsitz bei Klageerhebung nicht bekannt ist.

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